BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
A - Das Gesetz der Opfer (3. Mose 1-7)

5. Schuldopfer (3. Mose 5,14-26)


3. MOSE 5,14-26

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig 18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.

Hier redet Jehova von Veruntreuungen an Seinen heiligen Dingen. Wie bedeutsam ist auch dieser Abschnitt für uns! O, wie leicht verfehlen wir uns in heiligen Dingen, in den Dingen Gottes! Um nur einiges zu nennen: Wie oft kommt es vor, daß wir im Gebet, beim Nahen zu unserem heiligen Gott, zerstreut sind; oder unsere Lippen singen Ihm ein Loblied, und plötzlich sind unsere Gedanken mit ganz Irdischem, um nicht zu sagen Eitlem beschäftigt! Oder: sind wir treu gegen Gott in unseren Geldangelegenheiten! Man muß leider überzeugt sein, daß die meisten gläubigen Christen dem Herrn weniger geben, als es ein Israelit nach dem Gesetz tat! Ist das nicht sehr beschämend? Ein Opfer an sich genügte nicht, wenn der Israelit sich bewußt wurde, Jehova etwas vorenthalten zu haben; Gott forderte Erstattung, und zwar über das Vorenthaltene hinaus! Allerdings sühnte andererseits alles Erstatten die Verfehlung nicht, wenn die Schuld nicht durch den Tod eines Opfers gesühnt wurde.

Dies hat uns viel zu sagen! Beim Erkennen einer Verfehlung uns darauf zu verlassen, daß ja Jesus für unsere Sünden gelitten hat, ohne diese Versündigung zu bekennen und gutzumachen – das ist Selbstbetrug und Heuchelei; Gott erkennt das nicht an. Er fordert mit der Erkenntnis des Fehltritts auch eine völlige Änderung, und wo ein Gutmachen des Schadens irgendwie in Frage kommt, auch dieses reichlich. Andererseits wird es einem Menschen, der ein Versäumnis auf irgend einem Gebiet erkennt, nichts nützen, wenn er selbst hundertfach Erstattung leistete. Gott gegenüber wird sein Gewissen nur entlastet durch Zufluchtnahme zu dem Opfer Christi! (Sonntag, 25.7.1915)

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Zuletzt geändert am 14.07.2013 22:22 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)