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1. Thessalonicher

Startseite -- Jahrgänge -- 1934 -- 23. August
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JAHRGANG 1934
August 1934

Donnerstag, den 23. August 1934


2. Mose 23,1-5; Sprüche 10,18.19; 17,4.5

Du sollst kein falsches Gerücht (annehmen und) ausbreiten!“ (Das hebräische Wort kann beides bedeuten!) Wie wichtig ist doch diese kurze Vorschrift! Wie leicht sagen wir etwas ans über andere, was nicht günstig und nicht wahrhaftig ist! [Vgl. 2. Mos. 20,16.] - In 3. Mos. 19,16 steht: „Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volke; du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten!“ Schwer hat sich einst König Ahab gegen dieses Gebot versündigt, als er zuließ, daß die böse Isebel, seine Gemahlin, ein falsches Gerücht ausbringen ließ über den edlen Naboth: „Naboth hat Gott und den König gelästert!“ - Auf diese lügenhafte Aussage hin, die durch zwei falsche Zeugen bestätigt wurde, steinigte man den Unschuldigen, so daß der König sich unrechtmäßigerweise in den Besitz des Weinbergs Naboths setzen konnte! [1. Kön. 21.] - In Ps. 15 heißt es: „Herr, wer wird in Deinem Zelte weilen? Wer wird wohnen auf Deinem heiligen Berge? Der in Lauterkeit wandelt und Gerechtigkeit wirkt und Wahrheit redet von Herzen - der nicht verleumdet mit seiner Zunge, kein Übel tut seinem Genossen und keine Schmähung bringt auf seinen Nächsten - der dagegen diejenigen ehrt, welche den Herrn fürchten! - der sein Geld nicht auf Wucher gibt und kein Geschenk annimmt, um wider den Unschuldigen eine Anklage auszubringen! - Wer so wandelt, der wird nicht wanken in Ewigkeit!“ (Vgl. [2. Sam. 16,3;] Ps. 24,3-6; 101,4.5; Jer. 20,10.11.) - Vor Gott ist es eine große Sünde, wenn man böse und falsche Gerüchte aufnimmt und sie weiter verbreitet. Man macht sich dadurch eins mit ungerechten Menschen zu einem ungerechten Zeugnis: „Biete dem, der eine ungerechte Sache hat, nicht die Hand, ja daß du ein falscher Zeuge für Ihn bist!“ - Daß doch das Volk Gottes unserer Tage diese erste Mahnung beachten möchte! Die wahre Liebe kann niemals Freude daran finden, Verleumdungen anzuhören und weiterzutragen; denn „sie freut sich nicht der Ungerechtigkeit - sie kann sich nur mit der Wahrheit freuen!“ [Lies 1. Kor. 13,4-7.] - Das Ausbringen eines grundlosen Gerüchtes über einen anderen kann irgendeinem feindseligen Menschen die Handhabe bieten, den Verdächtigten vor Gericht zu ziehen. Wie furchtbar für den Urheber oder Verbreiter übler Gerüchte, wenn er auf solche Weise zu einem Zeugen, Veranlasser und Mitwirker des Unrechts und der Gewalttat wird! Menschenfurcht kann verleiten, gedankenlos einzustimmen in das ungerechte Urteil der Vielen! - Darum darf die öffentliche Meinung nicht ohne weiteres das Urteil eines gerechten Mannes beeinflussen: „Du sollst dich nicht der großen Menge zum bösen Tun anschließen - bei einem Rechtsstreit nicht so aussagen, daß du dich nach dem Urteil der Menge richtest und auf solche Weise das Recht beugst!“ - Der Arme und Geringe sollte beim Rechtsspruch weder unrechtmäßig begünstigt, noch unrechtmäßig unterdrückt werden. Seine Armut kann kein Grund sein, das Böse bei ihm gutzuheißen, und ebenso wenig ein Grund, ihm Unrecht zu tun. Persönliche Abneigung oder Zuneigung darf nie ausschlaggebend sein in unserem Urteil und in unserer Handlungsweise. Dies zeigt uns V. 4: „Wenn du den Ochsen deines Feindes oder seinen Esel umherirrend antriffst, so sollst du ganz gewiß ihm das Tier wieder zurückführen!“ Der weise Salomo sagt: „Wenn deinen Feind hungert, so speise ihn mit Brot, und wenn ihn dürstet, so tränke ihn mit Wasser; damit wirst du glühende Kohlen auf sein Haupt häufen, und der Herr wird dir Gutes vergelten!“ [Vgl. Röm. 12,19-21.] - ,,Wenn du den Esel deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen siehst, so hüte dich, ihn bei dem Tiere allein zu lassen; du sollst unbedingt im Verein mit ihm dem Tier seine Last abnehmen und ihm aufhelfen!

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Zuletzt geändert am 27.10.2015 16:39 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)