BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1923
September 1923

Sonntag, den 23. September 1923


4. Mose 15,17-21; Sprüche 3,5-10; 10,16

Die Israeliten hatten von allem, was der Herr ihnen an Feld- und Gartenfrüchten, Vieh und sonstigem Gut gab, Ihm, ihrem Gott, nicht nur den Zehnten, sondern auch die Erstlinge zu bringen. [2. Mos. 34,19.20.26.]*) Denn Ihm verdankten sie ja alles, was sie waren, hatten und erwarben. Je gewissenhafter und reichlicher sie dies taten, desto mehr segnete sie der Herr! (Lies Mal. 3,7-12.) Auch wir wollen das nicht vergessen und dem Herrn viel Dankbarkeit beweisen - auch für alle äußeren Gaben, Kräfte und Wohltaten: „Des Wohltuns aber und Mitteilens vergesset nicht, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen!“ Ja, wie groß ist auch im Äußeren des Herrn Güte gegen uns, „der Brot gibt den Hungrigen; die Waise und die Witwe hält Er aufrecht!“ (Ps. 146,5-10.) - Das Erste und das Beste sei dem Herrn, unserem großen, liebenden Gott, geweiht! Das stehe auch über unserem täglichen Arbeits- und Erwerbsleben. (Lies Matth. 6,24-34.) Wenn wir den Herrn mit den Erstlingen unseres irdischen Erwerbs und Einkommens ehren, wird Er uns ehren mit wunderbaren inneren und äußeren Segnungen: „Erkenne Ihn auf allen deinen Wegen, und Er wird gerade machen deine Pfade! ... Ehre den Herrn von deinem Vermögen und von den Erstlingen all deines Ertrages; so werden deine Speicher sich füllen mit Überfluß und deine Kufen von Most überfließen!“

*) Dieser „Erstling des Schrotmehls“, von dem hier die Rede ist, in Form eines Kuchens dargebracht und für die Priester bestimmt, war von dem einzelnen Israeliten darzubringen, wenn er beim Reifen der neuen Ernte zum erstenmal vom Schrotmehl Kuchen backte. [Neh. 10,37; Hes. 44,30.] Diese und andere persönlich darzubringende Erstlinge sind wohl zu unterscheiden von dem „Fest der Erstlingsgarbe“, welches vom ganzen Volke kurz nach dem Passah gefeiert wurde - auch zu unterscheiden von dem Fest der Erstlingsbrote (oder Pfingstfest), welches fünfzig Tage hernach stattfand. [Vgl. 3. Mos. 23,9-22.]

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