BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1920
Juni 1920

Sonntag, den 13. Juni 1920


4. Mose 5,9.10

Diese Verordnung sieht vor, daß die von den Kindern Israel dargebrachten Hebopfer demjenigen Priester gehören sollen, der sie diensttuend entgegennimmt. Die Priester hatten ja keinen eigenen Land- und Viehbesitz, wie jeder übrige Israelit; sie waren ganz für den Dienst des Herrn da. Waren sie nun schlechter daran als andere? O nein, Gott sorgte freundlich und reichlich für sie. Und Er wollte sie auch vor Versuchung schützen. Hätte der diensttuende Priester die Hebopfer, die er entgegennahm, dem Heiligtum oder anderen Priestern abliefern müssen, so wäre er vielleicht in Versuchung gekommen, etwas für seine eigenen und seiner Familie Bedürfnisse zu behalten und damit sein Gewissen zu beschweren. Dieser Gefahr beugte Gott durch die vorliegende gnädige Vorschrift vor! Wir sehen, Gott will nicht nur vergeben und reinigen, wenn Seine Kinder gesündigt haben und dies reumütig bekennen - Er will vor allem bewahren vor der Sünde. Er hat auch für mich und dich nicht nur vergebende und zurechtbringende Gnade, sondern vor allem heiligende und bewahrende Gnade, und Er wünscht, daß wir vor allem diese letztere fleißig in Anspruch nehmen. Dann können wir viel mehr zu Seiner Ehre sein, als wenn wir immer wieder fallen und dann erst wieder geheilt und wiederhergestellt werden müssen!

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