BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 218 (Fremde, Beisassen oder Tagelöhner dürfen das Geheiligte nicht essen, wohl aber Sklaven des Priesters und deren Nachkommen)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
7. Wann Priester und ihr Gefolge geheiligte Gaben der Israeliten nicht essen dürfen (3. Mose 22,1-16)

d) Fremde, Beisassen oder Tagelöhner dürfen das Geheiligte nicht essen, wohl aber Sklaven des Priesters und deren Nachkommen (3. Mose 22,10-11)


3. MOSE 22,10-11

10 Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.

In V. 10-16 handelt es sich darum, wer das Vorrecht hatte, an der priesterlichen Speise teilzunehmen. Im Allgemeinen galt die Regel: Wer nicht ein geborener Aaronit ist, hat kein Recht dazu*. Mochte auch jemand ein Beisasse oder Tagelöhner des Priesters sein, das berechtigte ihn nicht, von dem Heiligen zu essen. Dagegen ein gelderkaufter Sklave, der ja beschnitten wurde und für immer im Hause blieb, sowie auch die in des Priesters Hause geborenen Kinder solches Sklaven (vgl. 1. Mose 17.12-13) genossen das Vorrecht, an der heiligen Speise** teilzunehmen.''

1. Mose 17,12-13 -- 12 Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. 13 Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund.
* Unter dem „Fremden“ ist hier nicht ein Ausländer, sondern ein nicht zum Priestergeschlecht gehörender Israelit zu verstehen (Vgl. 4. Mose 16,40 - Luth 17,5). -- 4. Mose 17,5 -- zum Gedächtnis der Kinder Israel, daß nicht jemand Fremdes sich herzumache, der nicht ist des Samens Aarons, zu opfern Räuchwerk vor dem HERRN, auf daß es ihm nicht gehe wie Korah und seiner Rotte, wie der HERR ihm geredet hatte durch Mose.
** Worin dieselbe bestand – es handelt sich hier um das Heilige, nicht um das Hochheilige der priesterlichen Speise – finden wir in 4. Mose 18, 8-19 (Vgl. die kleingedruckte Anfügung am 14. November. -- 4. Mose 18,8-19 -- 8 Und der HERR sagte zu Aaron: Siehe, ich habe dir gegeben meine Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen, als Gebühr dir und deinen Söhnen zum ewigen Recht. 9 Das sollst du haben von dem Hochheiligen: Was nicht angezündet wird von allen ihren Gaben an allen ihren Speisopfern und an allen ihren Sündopfern und an allen ihren Schuldopfern, die sie mir geben, das soll dir und deinen Söhnen ein Hochheiliges sein. 10 An einem heiligen Ort sollst du es essen. Was männlich ist, soll davon essen; denn es soll dir heilig sein. 11 Ich habe auch das Hebopfer ihrer Gabe an allen Webeopfern der Kinder Israel dir gegeben und deinen Söhnen und Töchtern samt dir zum ewigen Recht; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 12 Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben. 13 Die erste Frucht, die sie dem HERRN bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen. 14 Alles Verbannte in Israel soll dein sein. 15 Alles, was die Mutter bricht unter allem Fleisch, das sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder Vieh, soll dein sein; doch daß du die erste Menschenfrucht lösen lassest und die erste Frucht eines unreinen Viehs auch lösen lassest. 16 Sie sollen's aber lösen, wenn's einen Monat alt ist; und sollst es zu lösen geben um Geld, um fünf Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, das hat zwanzig Gera. 17 Aber die erste Frucht eines Rindes oder Schafes oder einer Ziege sollst du nicht zu lösen geben, denn sie sind heilig; ihr Blut sollst du sprengen auf den Altar, und ihr Fett sollst du anzünden zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN. 18 Ihr Fleisch soll dein sein, wie auch die Webebrust und die rechte Schulter dein ist. 19 Alle Hebeopfer, die die Kinder Israel heiligen dem HERRN, habe ich dir gegeben und deinen Söhnen und deinen Töchtern samt dir zum ewigen Recht. Das soll ein unverweslicher Bund sein ewig vor dem HERRN, dir und deinem Samen samt dir.

Aus diesen Bestimmungen können wir wichtige Unterweisungen für unsere Tage ziehen. Es gibt auch heute unter den Gläubigen „Beisassen“ und „Tagelöhner“, d.h. Menschen, die sich wohl für eine Zeitlang unter den Kindern Gottes aufhalten, ihre Zusammenkünfte besuchen und gern das Wort Gottes hören. Aber ihr Herz gleicht dem steinigen Boden; das göttliche Wort fasst nicht wirklich Wurzel in ihrem Herzen, es kommt zu keiner wahren Bekehrung bei ihnen. Und wenn Schwierigkeiten kommen oder „Verfolgung entsteht um des Wortes Willen“, so ärgern sie sich und fallen ab. Solchen Seelen kann der Herr die priesterliche Speise, die wirkliche innere Gemeinschaft mit Ihm Selbst nicht schenken. Sie haben kein Recht daran und besitzen nicht die neue Natur, welche allein sich solcher Gemeinschaft wirklich erfreuen kann; sie sind „natürliche (d.h. unwiedergeborene) Menschen, welche den Geist nicht haben.“ (Jud. 19; vergl. 1. Kor. 2,14.)

Judas 19 -- Diese sind es, die da Trennungen machen, Fleischliche, die da keinen Geist haben. / 1. Korinther 2,14 -- Der natürliche Mensch aber vernimmt nichts vom Geist Gottes; es ist ihm eine Torheit, und er kann es nicht erkennen; denn es muß geistlich gerichtet sein.

Lässt sich aber ein Herz wirklich loskaufen von aller Ungerechtigkeit durch den teuren Preis, das Blut des Herrn Jesu – wird solch ein Mensch ein „Sklave Jesu Christi“ (1. Kor. 7,22), so gehört er fortan zu dem gereinigten Eigentumsvolk des HErrn (Tit. 2,14)

1. Korinther 7,22 -- Denn wer als Knecht berufen ist in dem HERRN, der ist ein Freigelassener des HERRN; desgleichen, wer als Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi. / Titus 2,14 -- der sich selbst für uns gegeben hat, auf daß er uns erlöste von aller Ungerechtigkeit und reinigte sich selbst ein Volk zum Eigentum, das fleißig wäre zu guten Werken.

und ist somit eingetreten in die glückselige Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes; er zählt nunmehr zu den „Hausgenossen Gottes“ und hat teil an den Segnungen und Vorrechten der priesterlichen Familie Gottes (Lies Eph. 2,19).

Epheser 2,19 -- So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Bürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenossen

(Sonntag, 18. November 1917)

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