BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 153 (Opfer zur Entsühnung des Heiligtums und des Volkes)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
B - Das Gesetz der Priester und Reinheit (3. Mose 8-16)
8. Priesterliche Dienste am großen Versöhnungstag (3. Mose 16,1-34)

b) Opfer zur Entsühnung des Heiligtums und des Volkes (3. Mose 16,12-22)


3. MOSE 16,15-16

15 Darnach soll er den Bock, des Volkes Sündopfer, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und damit auch sprengen auf den Gnadenstuhl und vor den Gnadenstuhl; 16 und soll also versöhnen das Heiligtum von der Unreinigkeit der Kinder Israel und von ihrer Übertretung in allen ihren Sünden. Also soll er auch tun der Hütte des Stifts; denn sie sind unrein, die umher lagern.

3. MOSE 18-19

18 Und wenn er herausgeht zum Altar, der vor dem HERRN steht, soll er ihn versöhnen und soll vom Blut des Farren und vom Blut des Bocks nehmen und es auf des Altars Hörner umher tun; 19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von der Unreinigkeit der Kinder Israel.

Während es sich in V. 11-14 um das Sündopfer handelte, welches Aaron für sich und sein Haus darbrachte, bringt Er hier das Sündopfer für das Volk dar und sprengt auch dessen Blut siebenmal auf und vor die Bundeslade im Allerheiligsten.

3. Mose 16,11-14 -- 11 Und also soll er denn den Farren seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus versöhnen und soll ihn schlachten 12 und soll einen Napf voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und die Hand voll zerstoßenen Räuchwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen 13 und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe. 14 Und soll von dem Blut des Farren nehmen und es mit seinem Finger auf den Gnadenstuhl sprengen vornean; vor den Gnadenstuhl aber soll er siebenmal mit seinem Finger vom Blut sprengen.

Wenn Gott inmitten eines sündigen Volkes wohnen und dessen Anbetung wohlgefällig annehmen sollte, so mußte den Ansprüchen Seiner Majestät und Heiligkeit Genüge geschehen, indem für die Sünde und Unreinheit des Volkes Sühnung getan wurde. Die Wohnung Jehovas mußte durch die göttlichen Anordnungen der Versöhnung nach allen Seiten hin geschützt werden. Nicht einen Augenblick hätte Er, der Heilige und Wahrhaftige, der „zu rein ist von Augen, um Böses anzuschauen“ (Hab. 1,13), in der Mitte Israels verweilen können, wenn das Versöhnungsblut nicht vergossen, das Volk nicht dadruch gedeckt worden wäre!

Habakuk 1,13 -- 13 Deine Augen sind rein, daß du Übles nicht sehen magst, und dem Jammer kannst du nicht zusehen. Warum siehst du denn den Räubern zu und schweigst, daß der Gottlose verschlingt den, der frömmer als er ist,

Nur kraft dieses Blutes vermochte Jehova inmitten eines irrenden, vielfach fehlenden Volkes zu wohnen, zu regieren und zu segnen. – Und was verdanken wir dem am Kreuz vergossenen Blute unseres Herrn und Heilandes? Unendlich mehr, als unsere schwachen Herzen je durch den Glauben fassen können. Nur weil dieses kostbare Blut für uns spricht und uns deckt, vermag Gott für uns zu sein und mit Wohlgefallen unter uns zu „wohnen und zu wandeln“, uns Seiner Gemeinschaft und beglückenden Gegenwart teilhaftig zu machen. V. 18: Auch der eherne Altar, auf welchem das Volk Jehova seine Opfer darbrachte, wurde mit dem Versöhnungsblute besprengt. Unsere Darbringungen, Bitten und Danksagungen, unser Flehen und unsere Sobpreisungen, sowie jeder Dienst für den Herrn und an den Menschen sind unserem Gott nur wohlgefällig, insofern, wir auf dem Grunde einer vollendeten Erlösung durch unseren Herrn Jesum Christum stehen und Ihm dienen!

(Sonnabend 18.11.1916)

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Zuletzt geändert am 16.10.2013 09:01 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)