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JAHRGANG 1923
April 1923
Freitag, den 6. April 1923Psalm 132,7Die Priester hatten das Vorrecht, das Heiligtum zu betreten und dort ihren erhabenen Dienst im Nahen zu Gott zu erfüllen. Jedes Herz, das Gott in Wahrheit ehrt, wird einstimmen in die Worte des Psalmensängers: „Herr, ich habe lieb die Stätte Deines Hauses und den Ort, da Deine Ehre wohnt!“ - Für uns ist Gottes Wohnung im Geiste zu finden. „Der Vater sucht solche, die Ihn anbeten im Geiste und in Wahrheit!“ Und wir werden aufgefordert: „Betend im Heiligen Geiste erhaltet euch selbst in der Liebe Gottes!“ Um wirklich in die Gegenwart Gottes - in Sein Heiligtum einzutreten, müssen wir unser ganzes Herz herzubringen, alle unsere Sinne und Gedanken sammeln und stille werden vor unserem Gott: „Der Herr ist in Seinem heiligen Palast - es schweige vor Ihm alles Fleisch!“ - Der Epheser- und der Hebräerbrief zeigen uns, daß die Kinder Gottes im Hause Gottes ein- und ausgehen dürfen - daß wir schon jetzt Bürgerrecht und Priestervorrechte genießen „in den himmlischen Wohnungen“ - daß dort der Ort unserer Anbetung - unseres Nahens zu Gott ist. (Lies Eph. 2,4-7; Hebr. 10,19-25.) - Will ich beten - will ich mit meinem Herzen eingehen in diese heiligen Wohnungen Gottes, dann muß ich mit meinen Sinnen und Gedanken ausgehen aus den irdischen Pflichten und Aufgaben, in denen ich stehe, damit ich hernach um so besser diese erfüllen könne nach Gottes Willen! „Lasset und niederfallen vor dem Schemel Seiner Füße!“ Auch das herrlichste irdische Haus kann in einem Sinne nur der Fußschemel eines so erhabenen Herrschers sein - wie der Herr Selbst in Jes. 60 sagt im Blick auf den Tempel: „Ich werde herrlich machen die Stätte Meiner Füße!“ (Jes. 60,13.) |