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1. Thessalonicher

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JAHRGANG 1915
Juli 1915

Mittwoch, den 21. Juli 1915


3. Mose 4,4-7 u. 14-18

Am Eingang des Heiligtums mußte der Hohepriester seine Hand auf den Kopf des Opfers legen und dasselbe schlachten. Beim Brand- und Friedensopfer bedeutete die Handauflegung, daß der Opfernde sich im Glauben vor Gott eins machte mit dem Wert des Opfers ohne Fehl. Beim Schuld- und Sündopfer dagegen bedeutet die Handauflegung, daß der Opfernde nach Gottes gnadenvoller Anordnung im Glauben seine Sünde, seine Schuld auf das heilige und fehlerlose Opfer übertrug. Das Blut des Sündopfers sühnte die Schuld des Hohenpriesters. Durch das Besprengen des Vorhangs vor dem Allerheiligsten mit dem Versöhnungsblute wurde die gefährdete, ja unterbrochene Verbindung des Volkes mit Jehova, ihrem Gott, von neuem hergestellt und Sein Wohnen in ihrer Mitte gesichert. Daß das Blut an die Hörner des goldenen Altars gebracht wurde, bedeutet, daß die gestörte Anbetung, der Gottesdienst der Gemeinde Israel, durch das Sühnopfer wiederhergestellt wurde. Schließlich wurde durch das Ausschütten des Versöhnungsblutes am ehernen Altar bekundet, daß Gottes zürnende Gerechtigkeit durch den erfolgten stellvertretenden Tod des Opfers für die Sünde zufriedengestellt und damit das Gewissen des schuldigen Hohenpriesters wie dasjenige des ganzen Volkes beruhigt sein durfte: Gott hatte vergeben. – Dies alles möge uns zeigen, was für eine schreckliche Sache die Sünde in Gottes Augen ist, und was für jeden einzelnen Menschen davon abhängt, ob der Versöhnungstod Christi ihn vor Gottes Zorn und Gericht deckt oder nicht.

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Zuletzt geändert am 14.07.2013 22:03 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)