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1. Thessalonicher

Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 277 (Auswirkungen des Erlassjahres auf Landkäufe)
Diese BLZ Andacht: -- Im Original -- ERWEITERT

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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
11. Eingeschrängte Landwirtschaft jedes siebte Jahr (Sabbatjahr). Heiligung des fünfzigsten Jahres (Erlassjahr) (3. Mose 25,1-24)

c) Auswirkungen des Erlassjahres auf Landkäufe (3. Mose 25,13-17)


3. MOSE 25,14-17

14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott.

Dadurch, daß der Landbesitz alle fünfzig Jahre wieder an die einzelnen Stämme und Geschlechter zurückfiel, so wie Gott ihnen denselben ursprünglich zugeteilt hatte, wurden Bodenkäufe und -verkäufe eigentlich zu Verpachtungen; es wurde im Grunde nur eine gewisse Zahl von Jahresernten gekauft und verkauft. Gott war und blieb der eigentliche Eigentümer, und die Israeliten hatten sich als „Fremdlinge und Beisassen Jehovas“ (V. 23) anzusehen, was, wenn recht verstanden, ja nur den reichsten Segen in sich schloß!

3. Mose 25,23-- Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

Gott warnt bei dieser Gelegenheit Sein erlöstes Volk vor Bedrückung und Übervorteilung des Nächsten. Der Aufblick zu seinem Gott, welcher alles sieht – die heilige Furcht vor Ihm, sollte den Israeliten davon abhalten, den Nächsten, den er als Bruder anzusehen hatte, zu schädigen oder ihm eine Last aufzubürden! „Wer den Armen bedrückt, verhöhnt Den, der ihn gemacht hat; wer aber des Dürftigen sich erbarmt, ehrt Ihn (Gott).“ (Spr. 14,31.)

Sprüche 14,31 -- Wer dem Geringen Gewalt tut, der lästert desselben Schöpfer; aber wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott.

Wir empfinden wohl alle, wie not auch uns diese Mahnung tut, besonders heutzutage, wo durch die Kriegsverhältnisse die Preisberechnungen so schwankend und vielfach bis zu einem gewissen Grade dem Ermessen des einzelnen überlassen sind. Wie groß ist da die Gefahr, von der kein Gläubiger ganz ausgeschlossen ist, andere zu übervorteilen und sich selbst mehr zuzuwenden, als uns zukommt! Die Weltinder halten auf diesem Gebiet manches noch für berechtigt, was dem christlichen Sinn und Gewissen widerstrebt und worauf wir als Gläubige lieber verzichten sollten, um uns ein freies, lauteres Gewissen und den ungetrübten Aufblick zu unserem Gott zu bewahren! Andererseits allerdings müssen wir uns vor einer übertriebenen Ängstlichkeit hüten! „Wer am kindlichsten und lautersten zu seinem Gott steht, der wird am besten den richtigen, Gott gefälligen Weg finden durch die mancherlei Nöte und Schwierigkeiten, welche die Kriegs- und Übergangswirtschaft dem Gewissen, besonders dem christlichen Gewissen, bereiten kann!“

(Freitag, 30. August 1918)

www.WoL-BLZ.net

Zuletzt geändert am 14.12.2022 11:33 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)