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1. Thessalonicher

Startseite -- Bücher AT -- 2. Mose -- 173 (Gebot 6: Nicht töten)
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DAS ZWEITE BUCH MOSE (Exodus)
D. GESETZ 1: Das Bundesbuch (2. Mose 20-24)

2. Die Zehn Gebote (2. Mose 20,1-17)

f) Gebot 6: Nicht töten (2. Mose 20,13)


2. MOSE 20,13

Du sollst nicht töten

Wie in den Eltern die göttliche Majestät geehrt und gefürchtet werden soll, so soll in allen Menschen das göttliche Ebenbild heilig gehalten werden! Dieser Gedanke vermittelt den Übergang zu den übrigen Geboten. - Als der Herr Jesus den jungen Gesetzgelehrten fragte: „Was steht im Gesetz geschrieben? Wie liesest du dort?“, da antwortete er - den Inhalt der zehn Gebote kurz zusammenfassend - mit den Stellen 5. Mos. 6,5 und 3. Mos. 19,18: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele, mit deiner ganzen Kraft und mit deinem ganzen Gemüt! und deinen Nächsten wie dich selbst!

3. Mose 19,18 -- Du sollst nicht rachgierig sein noch Zorn halten gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; denn ich bin der HERR.

Es ist auffallend, daß in 5. Mos. 5,17-21 (Luth. 17.18) die fünf letzten Gebote untereinander durch ein „und“ verbunden sind - wie wenn der innere Zusammenhang dieser zweiten Hälfte der Gesetzestafeln bemerkbar gemacht werden sollte.

5. Mose 5,17.18 -- 17 Du sollst nicht töten. 18 Du sollst nicht ehebrechen.

Diese Gebote, die das Verhalten zum Nächsten betreffen, reihen sich so aneinander, daß sie das Leben, die Ehe und das Eigentum des Nächsten gegen tatsächlichen Angriff und Eingriff sicher stellen. Hierauf schreiten sie von der Tat zum Wort und zur Gesinnung fort, indem sie die üble Nachrede und das Begehren nach dem Eigentum des Nächsten verbieten! - Wenn dementsprechend die drei ersten Gebote dieser zweiten Gesetzestafel zunächst die Tat ins Auge fassen, so zeigt doch der Fortschritt bis zum Verbot des Begehrens, daß man die Tat nicht von der Gesinnung trennen darf und daß die Erfüllung des Gesetzes nur in der Heiligung des Herzens zum Abschluß kommt! - Dementsprechend wird in das Verbot: „Du sollst nicht töten!“ nicht nur der vollendete Totschlag durch offene Gewalttat oder Hinterlist, sondern überhaupt jede Gefährdung des Lebens aus Fahrlässigkeit (5. Mos. 22,8) oder Mutwillen (3. Mos. 19,14) wie aus Haß, Zorn oder Rache (3. Mos. 19,17.18) einbegriffen.

5. Mose 22,8 -- Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele. / 3. Mose 19,14 -- Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst dem Blinden keinen Anstoß setzen; denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin der HERR. / 3. Mose 19,17.18 -- 17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nächsten zurechtweisen, auf daß du nicht seineshalben Schuld tragen müssest. 18 Du sollst nicht rachgierig sein noch Zorn halten gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; denn ich bin der HERR.

So wird also an der Spitze dieser Gebote der Nächstenliebe das Leben des Nächsten geschützt, da es die Grundlage seiner Existenz ist. Wer das Leben eines Menschen antastet, tastet damit ihn selbst und in ihm das göttliche Ebenbild an! (Lies 1. Mos. 9,6.)

1. Mose 9,6 -- Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

(Freitag, 29. Juni 1934)

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Zuletzt geändert am 07.09.2015 10:51 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)