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1. Thessalonicher

Startseite -- Jahrgänge -- 1934 -- 13. August
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JAHRGANG 1934
August 1934

Montag, den 13. August 1934


2. Mose 21,7-17

Für die Töchter Seines Volkes sorgte Gott besonders. Es war Sein Wille, daß dieselben, wenn sie genötigt waren zu dienen, einen dauernden Platz hätten. Hatte ihr Herr sie für sich selbst oder seinen Sohn zur Gattin bestimmt und änderte diesen Entschluß, so war er schuldig, wie für eine Tochter lebenslänglich für sie zu sorgen und ihr Nahrung, Kleidung und Wohnung zu geben. Geschah das nicht, so hatte die Betreffende das Recht, frei entlassen zu werden. Sie an ein fremdes Volk als Sklavin zu verkaufen, war verboten. Wie arm ein solches Weib auch sein mochte - der Platz ihrer Heimat im Volke Gottes durfte ihr nie genommen werden! In Jes. 56 heißt es: „Die das erwählen, woran Ich Gefallen habe und festhalten an Meinem Bunde, ihnen will Ich in Meinem Hause und in Meinen Mauern einen Platz und einen Namen geben, besser als Söhne und Töchter: einen ewigen Namen will Ich ihnen geben, der nicht ausgerottet werden soll!“ - V. 12-17: Höher noch als die persönliche Freiheit steht das Leben, das Recht des Menschen auf Existenz und Persönlichkeit. Dieses Recht soll niemandem beeinträchtigt oder gar geraubt werden! Wer das tut, hat die Todesstrafe zu gewärtigen. (Die in diesem Abschnitt aufgeführten Strafandrohungen stützen sich auf den Grundsatz der Wiedervergeltung!) - „Für die Freiheit hat Christus uns freigemacht. Steht nun fest und laßt euch nicht von neuem an ein Sklavenjoch binden“ - am wenigsten an das Joch des Ichlebens und der Temperamentssünden! - Ihr seid ja zur Freiheit berufen! - Hier haben wir Gesetze über Mord, Totschlag und körperliche Verletzungen. Gott allein hat ein Recht, über das Leben eines Menschen zu verfügen. Kein Mensch hat das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen: ,,Wer einen Menschen schlägt, so daß er stirbt, der soll gewißlich getötet werden!“ - Das ist Gottes heiliger Richterspruch, der uns die ganze Verantwortlichkeit aller derjenigen zeigt, denen Menschen anvertraut sind, und die deshalb über deren Leben und Gesundheit Rechenschaft zu geben haben! - Der schon Noah gegebene Rechtsspruch Gottes: „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden!“ wird hier in anderer Form wiederholt. Es ist bedeutsam, daß dem hinzugefügt wurde: „Denn im Bilde Gottes hat Gott den Menschen gemacht!“ - Dies sollen wir nie vergessen, daß jeder Mensch nach dem Bilde Gottes erschaffen ist. - Es gehört auch für das Kind Gottes sehr viel Gnade und stete Erinnerung durch den Heiligen Geist dazu, wenn wir jederzeit die Menschen - sei es auf der Straße oder in den Häusern - mit diesem Blick der Liebe und der Achtung ansehen! Wir wollen eingedenk bleiben, daß in jedem Menschen das göttliche Ebenbild schlummert, und daß es durch die neuschaffende Macht der göttlichen Gnade, durch das Evangelium von Jesus aufgeweckt werden kann. „Denn die Gnade Gottes ist erschienen, heilbringend für alle Menschen!“ - Die Macht des Heiligen Geistes vollbringt heute noch große Wunder der göttlichen Barmherzigkeit an verfinsterten und durch die Sünde bisher verhärteten Menschen. - V. 12-14: Drei Fälle werden hier in Betracht gezogen: Erstlich der schwere Schlag, der tatsächlich zum nicht beabsichtigten Totschlag wird. Zweitens die unglückliche Tötung eines Nächsten durch Mißgeschick unter Gottes Zulassung, ohne daß man ihm irgendwie wehe tun wollte. Für diesen Fall, für den, der ganz aus Versehen die Tötung eines anderen verursacht hatte, gab es unter dem Volke Israel sechs Zufluchtsstädte. Die Zufluchtsstadt war ein Ort, wo der gänzlich unvorsätzliche Totschläger Unterkommen und Schutz fand und der Blutrache entging! [4. Mos. 35,1-15.] - Der dritte Fall ist der wirkliche, beabsichtigte, daher frevelhafte Mord, geschehe er nun offenbar oder versteckt und tückisch - mit Hinterlist. Wer einen solchen begangen hatte, verfiel nach dem göttlichen Gesetz der sofortigen Todesstrafe, wenn zwei oder drei Zeugen die Tat bestätigten. (Röm. 13,4.)

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Zuletzt geändert am 24.03.2014 08:17 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)