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1. Thessalonicher

Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 196 (In den Satzungen der Völker Kanaans wandeln)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
C. GOTTES GESETZ -- TEIL 6: HEILIGUNG (3. Mose 17-27)
5. Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden müssen (3. Mose 20,1-27)

e) In den Satzungen der Völker Kanaans wandeln (3. Mose 20,22-24)


3. MOSE 20,22-24 -- (3. Mose 20,10-21 siehe 8. März 1917)

22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut darnach, auf daß euch das Land nicht ausspeie, darein ich euch führe, daß ihr darin wohnt. 23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her werde ausstoßen. Denn solches alles haben sie getan, und ich habe einen Greuel an ihnen gehabt. 24 Euch aber sage ich: Ihr sollt jener Land besitzen; denn ich will euch ein Land zum Erbe geben, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von allen Völkern abgesondert hat.

Vers 10-21 unseres Kapitels ist in dem kleingedruckten Abschnitt auf Seite 6 des März-Bibellesezettels schon mit in Betracht gezogen worden; wir kommen daher hier nicht näher darauf zurück. Die schweren sittlichen Verbrechen, welche schon in Kap. 18 untersagt wurden, werden hier mit der Todesstrafe belegt, welche in Israel meistens in der Steinigung bestand (Kap. 20,2. 27).
3. Mose 20,2.27 -- 2 Sage den Kindern Israel: Welcher unter den Kindern Israel oder ein Fremdling, der in Israel wohnt, eines seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk im Lande soll ihn steinigen. ... 27 Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.
In besonders schweren Fällen wurde der Leichnam des Gesteinigten verbrannt oder an ein Holz aufgehängt, um dem Volk ein abschreckendes Beispiel vor Augen zu stellen (Kap. 20,14; Jos. 7,15.25; 5 Mose 21,21-23).''
3. Mose 20,14 -- Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch. / Josua 7,15.25 -- 15 Und welcher gefunden wird im Bann, den soll man mit Feuer verbrennen mit allem, was er hat, darum daß er den Bund des HERRN übertreten und eine Torheit in Israel begangen hat. ... 25 Und Josua sprach: Weil du uns betrübt hast, so betrübe dich der HERR an diesem Tage. Und das ganze Israel steinigte ihn und verbrannte sie mit Feuer. / 5. Mose 21,21-23 -- 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. 22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.

Wie zuvor die Verbote, so werden hier die Strafbestimmungen abgeschlossen mit der ernstlichen Ermahnung zum Gehorsam und der Warnung, daß das Land Kanaan Israel ausspeien werde, wenn es in die Greuel der Heiden verfällt, um welcher willen diese einst aus dem Land vertilgt wurden. (Vergl. 3. Mose 18,24-30).

3. Mose 18,24-30 -- 24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen, 25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch; 27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt; 28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren. 29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk. 30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.

Gottes gnadenvolle Absicht war, daß Israel dauernd im Besitz Kanaans bleiben sollte – dieses gesegnetsten Landes auf dem ganzen Erdboden. Doch dieser Besitz war durchaus abhängig davon, ob Israel die ihm von Gott verliehene Gnade und Heiligkeit bewahrte – und ob es dem HERRN, seinem Gott , von ganzem Herzen anhing und Ihm allein und wahrhaftig diente! - „Ich bin der HERR, euer Gott!“ Dies sollte den Grund ihres ganzen Verhaltens ausmachen; ihr Wesen und Wandel sollte Dessen würdig sein, der ihr Gott war und der sie zu Seinem Eigentumsvolke auserkoren hatte. (Vgl. für uns Eph. 4,1-4; 1.Thess. 2,12)

Epheser 4,1-4 -- 1 So ermahne nun euch ich Gefangener in dem HERRN, daß ihr wandelt, wie sich's gebührt eurer Berufung, mit der ihr berufen seid, 2 mit aller Demut und Sanftmut, mit Geduld, und vertraget einer den andern in der Liebe 3 und seid fleißig, zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: 4 ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf einerlei Hoffnung eurer Berufung; / 1. Thessalonicher 2,12 -- und bezeugt haben, daß ihr wandeln solltet würdig vor Gott, der euch berufen hat zu seinem Reich und zu seiner Herrlichkeit.

Auch für uns, die wir mit allen Gläubigen der Jetztzeit das Volk Gottes bilden, hat Gott hohe Segnungen und Gnadengüter bereitet in unserem Herrn Jesu Christo. Dieselben sind geistlicher und himmlischer Art und noch unendlich erhabenerer Natur als das herrliche Gut und Teil Israels. Doch auch wir werden uns nur dann und nur soweit in unserem kostbaren Teil als Erlöste erfreuen können, als wir in tatsächlichem, freudigem Glaubensgehorsam uns lösen können von allem Ungöttlichen und dem Worte Gottes in allen Stücken Folge leisten! Nur wenn unser Herz und Sinn ungeteilt gerichtet ist auf unseren wunderbaren Gott – erfüllt und beseligt von unserem kostbaren Heiland, werden wir einen wohlgefälligen Wandel vor Ihm führen und immer völliger Besitz nehmen von den uns bereiteten Gnadengaben!

(Mittwoch, 12. September 1917)

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Zuletzt geändert am 28.01.2023 11:31 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)