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1. Thessalonicher

Startseite -- Bücher AT -- 3. Mose -- 120 (Aussatz an Kleidern)
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DAS DRITTE BUCH MOSE (Leviticus)
B - Das Gesetz der Priester und Reinheit (3. Mose 8-16)
6. Priesterliche Dienste bei Unreinheit durch Aussatz (3. Mose 13,1 - 14,57)

h) Aussatz an Kleidern (3. Mose 13,47-59)


3. MOSE 13,53-59

53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

War ein Gebrauchsgegenstand sieben Tage eingeschlossen gewesen und der Priester bemerkte kein Fortschreiten des Übels an demselben, so sollte der Gegenstand gewaschen und von neuem einer siebentägigen Prüfung unterzogen werden. Hatte das Wasser dann keine Veränderung bewirkt, so galt der Gegenstand als dauernd verunreinigt; der Aussatz haftete ihm an, man mußte ihn verbrennen. War aber durch das Waschen das Übel abgeblaßt, so brauchte nur der Teil, auf welchem der Flecken sich befand, abgerissen und vernichtet zu werden. Brach dann jedoch das Übel an einer anderen Stelle von neuem aus, so blieb schließlich nichts anderes übrig, als den ganzen Gegenstand zu verbrennen. — Es kann sein, daß wir eine Sache — etwa eine Gewohnheit, einen Verkehr, einen Beruf — nicht völlig aufzugeben brauchen, sondern daß wir durch ernstes Selbstgericht und tatsächliche Änderung das Schädliche und Gott Mißfällige daraus entfernen können, indem wir die Sache nach Gottes Wort umgestalten. Wenn wir glauben, dies getan zu haben, so ist es jedoch umso nötiger, die betreffende Angelegenheit weiterhin in besonderer Weise unter das prüfende Auge unseres treuen Priesters Jesus zu stellen. Vor Ihm — in Seiner Gegenwart allein — werden wir uns vorurteilsfrei darüber klar werden können, ob die Sache wirklich und dauernd ihre schädliche Wirkung, ihren ungöttlichen Charakter verloren hat — ob sie fortan als einwandfrei vor unserem Gott bestehen kann. — Selbst wenn das Übel durch die Reinigung mit Wasser — stets ein Hinweis auf die praktische, reinigende Wirkung des Wortes Gottes — aus einem Gebrauchsgegenstande gewichen war, so gebot das Gesetz ein nochmaliges Waschen desselben, ehe er als rein gelten konnte. (V. 58.) —·Wenn uns einmal aus einem Beruf, einem Studium, einer Gewohnheit oder aus irgend sonst einer Sache ein innerer Schade erwachsen war, dann sollen wir von nun an doppelte Wachsamkeit und Vorsicht auf dieses Gebiet unseres inneren oder äußeren Lebens verwenden und uns dasselbe immer neu von Gottes Wort und Geist beleuchten lassen, damit es auch völlig geläutert und von jeder Spur des Ungöttlichen befreit werde! — Es ist aber auch möglich, daß in einer Angelegenheit, aus der wir alles Schädliche beseitigt zu haben glaubten, der alte Schade von neuem ausbricht (V. 57); dann ist es erwiesen, daß wir die ganze Sache, bestehe sie, worin sie wolle, vor Gott richten und völlig aufgeben müssen.

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Zuletzt geändert am 02.10.2013 08:28 Uhr | powered by PmWiki (pmwiki-2.3.3)