BIBELLESEZETTEL von Chr. von Viebahn

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JAHRGANG 1950
Januar 1950

Samstag, 28. Januar 1950


1. Mose 9,1-6; Kolosser 1,21.22; Offenbarung 7,13-17

Indem Gott die Tierwelt der Hand des Menschen unterordnet und ihm Macht und Herrschaft über die Tiere gibt, gestattet Er ihm von nun an auch den Fleischgenuß. [Vers 3-6] Nur das Essen und die Verwendung von Blut bei der Speisezubereitung verbietet Gott hier ganz ausdrücklich. Als Grund für dieses Verbot betont der Herr, daß ja im Blut das Leben liegt, auf welches Gott allein Anspruch hat. Vor allem aber ist daran zu denken, daß Gott den Israeliten das Blut der Opfertiere als das sündentilgende, versöhnende Mittel zur Rettung ihrer Seele gegeben hatte. All die Opfer, die im Alten Bunde dargebracht werden mußten, weisen ja hin auf den Opfertod des großen Retters, der da kommen sollte. Als Johannes der Täufer den Herrn Jesus vorübergehen sah, rief er aus: „Seht, das Lamm Gottes, welches der Welt Sünde hinwegnimmt!“ Ja, immer wieder steht es vor unserer Seele, daß unser Herr und Erlöser Sein heiliges Leben geopfert, Sein heiliges Blut für uns vergossen hat, um stellvertretend für uns die Sünde zu sühnen und uns durch Seinen Kreuzestod zu erlösen vom ewigen Verderben – und jetzt schon zu befreien von der Schuld unserer Sünde wie auch von der Macht der Sünde. Wie tröstlich ist es für uns, wissen zu dürfen: „Da Blut Jesu Christi, des Sohnes Gottes, macht uns rein von aller Sünde!“ In 1. Petr. 1,18.19 wird uns zugerufen: „Denkt daran, nicht mit vergänglichen Werten, nicht mit Silber oder Gold seid ihr losgekauft worden von eurer oberflächlichen, eitlen Lebensart, wie ihr sie von den Vorfahren übernommen habt, sondern mit dem kostbaren Blute Christi; dem Blute eines fehlerlosen und unbefleckten Lammes!“ [Hebr. 9,12-14; Offb. 1,5b.]

Außer der Enthaltung von den Verunreinigungen des Götzendienstes und der Hurerei, der fleischlichen Sünde, wird im Neuen Testament den Christen aus dem jüdischen Gesetz nichts auferlegt, als daß sie das Essen von Blut und von Ersticktem unterlassen. [Lies Apg. 15,19.20.28.29.]

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